Absenzenregelung und Zuständigkeiten
Jeder Schüler/ jede Schülerin führt das Elternkontaktheft. Darin werden voraussehbare Absenzen wie Arzt-, Zahnarzttermine, Schnuppertage und –lehren, Familienereignisse, Jokertage eingetragen und mit der Unterschrift eines Elternteils beglaubigt. Bei unvorhergesehenen Absenzen wie Krankheit und Unfall erfolgt bis morgens 08.00 Uhr eine telefonische Nachricht von einem Elternteil an unsere Schulnummer 052 235 02 61. Bei Wiedererscheinen in der Schule wird eine von einem Elternteil unterschriebene Entschuldigung im Elternkontaktheft verlangt.1. Klassenlehrperson
Die Bewilligung einer Absenz von bis zu 2 Schultagen liegt in der Kompetenz der Klassenlehrperson. Ausnahme: Absenzen unmittelbar vor oder nach den Schulferien und Schnupperlehren während der Schulzeit.2. Schulleitung
Über Absenzen von mehr als 2 bis 5 Schultagen insbesondere vor und nach Schulferien (Ferienverlängerungen) entscheidet die Schulleitung.Gründe für Absenzen
Absenzen und Ferienverlängerungen zusätzlich zu Jokertagen können bewilligt werden, wenn wichtige Gründe gemäss §58 der Volksschulverordnung vorliegen. Als wichtige Gründe gelten:- Wichtige Familienereignisse
- Krankheit, Unfall
- Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
- Unterrichtsbesuch in einem fremdsprachigen Gebiet
