Übertreten von Regeln
Regelübertretungen sollen einerseits konsequent geahndet werden, andererseits wird Unterstützung und Hilfe angeboten damit die Schüler/-innen lernen, Regeln einzuhalten. Dafür haben wir ein Stufensystem entwickelt. Es regelt in sechs Stufen die Massnahmen, die eine Verhaltensänderung bewirken sollen und wer für deren Durchführung zuständig ist.Stufenanstiege werden von Strafmassnahmen begleitet. Diese können im Sinne einer Wiedergutmachung erfolgen, wenn sie in einem Zusammenhang mit dem Verstoss stehen. Die Festlegung des Strafmasses liegt bei der Lehrkraft.
Rückstufungen per Semesteranfang bis und mit Stufe 3 sind möglich, wenn Fehler eingesehen werden und das Verhalten verbessert wird. Die für eine Rückstufung erforderlichen Verhaltensänderungen werden durch die Lehrkräfte klar formuliert, sind absolut verbindlich und müssen innerhalb eines festgelegten zeitlichen Rahmens erfolgen. Eine Rückstufung bei groben Vorfällen ist nur auf Bewährung möglich, d.h. bei einem erneuten groben Vorfall tritt die nächste höhere Stufe in Kraft. Zum Ende eines Semesters spiegelt sich der aktuelle Stand im Zeugnis wieder.
1. Vorfälle im Zusammenhang mit Arbeits- und Lernverhalten wie zum Beispiel: Material vergessen, nicht erledigte Hausaufgaben, zu spät kommen, verpasste Abgabetermine, unsorgfältiger Umgang mit Schulmaterial, Anweisungen nicht befolgen …
Die jeweils zuständige Lehrperson legt die Massnahmen fest. Falls es sich dabei nicht um die Klassenlehrperson handelt, wird diese informiert.
2. Geringere Vorfälle im disziplinarischen Bereich wie zum Beispiel: Unterrichtsstörungen, Verstösse gegen die Hausordnung, Respektlosigkeiten, Provokationen…
Die Klassenlehrperson entscheidet über einen Stufenanstieg, wenn notwendig in Absprache mit der allenfalls betroffenen Fachlehrperson. Im Stufenpapier ist geregelt, welche Massnahmen zum Zug kommen.
3. Grobe Vorfälle im disziplinarischen Bereich wie zum Beispiel: verbale und physische Gewalt, sexuelle Übergriffe oder Belästigungen, Diebstahl, Vandalismus, unflätiges Verhalten gegenüber Schüler/-innen und Lehrpersonen, Suchtmittelkonsum etc.
In solchen Fällen entscheidet die Klassenlehrperson in Absprache mit der Schulleitung je nach Schwere des Vorfalles über die sofortige Einstufung vier oder höher mit den dort vorgesehenen Konsequenzen. Lehrkräfte haben die Kompetenz, Schüler/-innen sofort aus der Klasse zu weisen (Fremdplatzierung). Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen wird der Jugenddienst eingeschaltet.
Bei groben Vorfällen wird die Kreisschulpflege informiert und wenn nötig auf anderweitige Unterstützungsangebote zurückgegriffen.
19. März 2010
Lehrerschaft und Schulleitung der Sekundarschule Oberseen
Das Stufensystem
1. Stufe
Falls du wiederholt gegen Regeln verstösst und trotz entsprechender Intervention der Lehrkraft (z.B. Ermahnung, Zusatzarbeit, aus dem Zimmer weisen) dein Verhalten nicht änderst, gelangst du auf Stufe eins.
Massnahmen: Einträge im Kontaktheft, Mitteilung an die Eltern
2. Stufe
Sollten sich die Übertretungen wiederholen, beziehungsweise andere dazukommen, gelangst du auf die Stufe zwei.
Massnahmen: Die Klassenlehrperson führt mit dir ein Gespräch über die Gründe der Regelverstösse. Es wird ein Massnahmenplan erstellt, der den Eltern mitgeteilt wird.
3. Stufe
Sollte sich die Situation nicht verbessern, können die Eltern zu einem Gespräch eingeladen werden. Zusätzlich werden Fachpersonen einbezogen, um in einer grösseren Runde die Situation zu besprechen und eine gute Lösung zu finden. Du riskierst auf dieser Stufe einen negaitven Zeugniseintrag im entsprechenden Bereich.
Massnahmen: In deiner Freizeit erarbeitest du mit Hilfe einer Fachperson einen Vertrag mit klaren Abmachungen.
4. Stufe
Jetzt wird es sehr offiziell. Die Schulleitung wird einbezogen. Es findet ein Gespräch statt, an dem die Eltern ab dieser Stufe in jedem Fall teilnehmen.
Massnahmen: Der Zeugniseintrag erfolgt definitiv. In einer schriftlichen Vereinbarung werden die Konsequenzen eines weiteren Verstosses festgelegt. Die Schulleitung erteilt einen schulinternen Verweis unter Androhung des "Grenzgängerkurses".
5. Stufe
Die Situation lässt sich mit den vorhergehenden Schritten nicht verbessern. Nun muss die Kreisschulpflege eingeschaltet werden.
Massnahmen: Sie kann dir den "Grenzgängerkurs" verordnen. Dieser umfasst sechs bis acht Mittwochnachmittage inklusive eines nochmaligen Elterngesprächs. Mit diesem Kurs erhältst du die letzte Chance, dein Verhalten so zu ändern, dass du an der Schule bleiben darfst. Natürlich hoffen wir, dass sich ein Schulausschluss vermeiden lässt.
6. Stufe
Sämtliche Massnahmen blieben ohne Wirkung. Die Behandlung deines Problems wird der Kreisschulpflege übergeben. Massnahmen: Die KSP entscheidet über alles Weitere. Als letzte Konsequenz kann sie einen Schulausschluss verfügen. (Gesetzliche Vorgaben: 15 jährig und 11 absolvierte Schuljahre)
Sekundarschule Oberseen 19.3.2010
